Reparaturbestätigung nach der Reparatur

Wann brauchen Sie eine Reparaturbestätigung?

Wenn Sie fiktiv abrechnen und später das Fahrzeug “günstig” reparieren lassen dann ist es sehr zu empfehlen, eine Reparaturbestätigung vom Gutachter machen zu lassen. Die Reparaturbestätigung ist bei unserem Unternehmen kostenfrei. Sie rufen an, machen einen Termin und wir erledigen den Rest für Sie.

Um den Nutzungsausfall geltend zu machen und als Beweis, dass Ihr Fahrzeug wieder repariert ist, falls Sie mal wieder in einen Unfall geraten. Sonst heißt es nachher, Sie wollen doppelt abrechnen.

Gerne fertigen wir für Sie auch eine Reparaturbestätigung, wenn Sie das Gutachten bei einem anderen Unternehmen anfertigen lassen haben. Die Kosten hierfür trägt der Unfallgegner (seine Versicherung).

Reparaturbestätigung bei 130% Grenze

Integritätsinteresse muss vorhanden sein!

In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, auch über dem vom Gutachter ermittelten Wiederbeschaffungswert zu reparieren. Wichtige Vorraussetzung ist hierfür nicht nur das Integritätinteresse sondern auch, das das Fahrzeug genau nach Gutachten repariert wird.
In diesen Fällen sollte ein guter Kontakt zur Werkstatt und Gutachter bestehen, um evtl. erforderliche Absprachen der Reparaturmethode vorzunehmen.

Sollte der Nutzungswille bestehen so kann das Fahrzeug nach Gutachten repariert werden. Nach Reparatur sollte zusätzlich eine Reparaturbestätigung vom KFZ-Gutachter erfolgen.

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